Ihr Hund und Sie, ein gutes Team?
Willkommen
Herzlich willkommen auf der Internetseite von Hein Rüdiger,
durch das Thüringer Landesverwaltungsamt berufen als sachkundige Person für das Prüfungsgebiet „gefährliche Hunde“.
Vita
Ich bin Jahrgang 1955 und Polizeihauptkommissar im Ruhestand.
1969, im Alter von 14 Jahren, habe ich von meinen Eltern meinen ersten Hund geschenkt bekommen. Seit dieser Zeit befasse ich mich mit der Haltung, Ausbildung und Zucht von Hunden.
Ich bin ausgebildeter Polizeidiensthundeführer und war mehrere Jahre Leiter einer Diensthundestaffel der Thüringer Polizei und Polizeileistungsrichter im Diensthundewesen.
Die Prüfungsstufen 1 bis 3 und Fährtenhundeprüfungen gem. IPO sowie die Polizeischutzhundprüfung habe ich mit meinen Hunden mehrfach erfolgreich abgelegt.
Auch an Thüringer Landes- und Deutschen Meisterschaften des Vereins für Schäferhunde e.V. habe ich mehrfach mit Erfolg teilgenommen.
Sehr häufig werde ich von betroffenen Hundehaltern insbesondere zu Inhalt und Durchführung eines Wesenstests befragt und stelle bei diesen eine große Unsicherheit dbzgl. fest. Deshalb werden im Weiteren Inhalt und Durchführung von Wesenstests und auch Sachkundeprüfungen von mir näher erläutert.
Hundehalter haben auch oft die Befürchtung, dass ich im Wesenstest zu dem Schluss kommen könnte, dass sie einen gefährlichen Hund haben.
Natürlich kann der Fall eintreten. Aber in den Jahren meiner Tätigkeit als sachkundige Person und einer Vielzahl von durchgeführten Wesenstests, musste ich nur bei einer ganz geringen Anzahl von Hunden ein Gefährlichkeit im Sinne des Tiergefahrenschutzgesetzes feststellen.
Das Problem bei diesen Hunden bestand darin, dass sie in ihrem Verhalten unberechenbar und durch ihre Hundehalter dann auch nicht steuer- und regelbar waren.
Viele Hunde offenbaren in bestimmten Bereichen Aggressionen. Für mich ist bei der Beurteilung solcher Hunde insbesondere das Ausmaß ihres aggressiven Verhaltens von Bedeutung, sowie dass es vorhersehbar und durch vorausschauendes Führen und Halten bei Anwendung tierschutzrechtlich vertretbarer Mittel und Maßnahmen verhindert werden kann.
Hinweise
Vor der Durchführung eines Wesenstests oder einer Sachkundeprüfung hat die sachkundige Person die Identität des Hundehalters und des Hundes anhand geeigneter Dokumente zu überprüfen.
Dies sind insbesondere für den Hundehalter der Bundespersonalausweis und für den Hund ein Impfpass, der Kaufvertrag oder eine Ahnentafel aus denen dessen Signalement und die Chipnummer hervorgeht.
Ferner ist eine gültige Tollwutimpfung und eine gültige Haftpflichtversicherung mit mindestens der gesetzlich vorgeschriebenen Deckung vorzulegen.
Für die Durchführung des Wesenstests und der Sachkundeprüfung sind für den Hund geeignete, passende und sichere Ausrüstungsgegenstände mitzuführen und zu verwenden. Dies betrifft insbesondere Halsbänder, Leinen, Geschirre und Maulkörbe.
Leistungen
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf der Durchführung von:
Wesenstests
zur Beurteilung der Gefährlichkeit von Hunden
Sachkundeprüfung
für Halter von Hunden in Theorie und Praxis
Kontakt
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Ich freue mich auf Sie.
Hein Rüdiger
07407 Rudolstadt
Kontaktmöglichkeiten
Mail: hein-ruediger@gmx.de
Telefon: 0172/3513180