Sachkundeprüfung

Halter eines Hundes, dessen Gefährlichkeit durch einen Wesenstest festgestellt wurde, benötigen in Thüringen hierfür eine Erlaubnis. Eine der Voraussetzungen für den Erhalt dieser Erlaubnis ist die erforderliche Sachkunde. Der Nachweis für die erforderliche Sachkunde wird durch die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung erbracht

Das Ablegen einer Sachkundeprüfung kann durch die zuständige Behörde angeordnet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Art der Haltung eines Hundes geeignet ist, dessen Gefährlichkeit gemäß der in § 3 Abs. 2 ThürTierGefG genannten Kriterien zu fördern.

Ferner steht es jedem Hundehalter frei eine Sachkundeprüfung auf freiwilliger Basis abzulegen.

Dem Halter eines gefährlichen Hundes kann nach erfolgreichem ablegen einer Sachkundeprüfung eine Ermäßigung der Hundesteuer gewährt werden. [1]

Voraussetzungen, Inhalt und Durchführung einer Sachkundeprüfung sind im Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) vom 22. Juni 2011, zuletzt geändert am 12. Februar 2018, und in der Thüringer Verordnung über die Prüfungsstandards und die Durchführung der Sachkundeprüfung bei gefährlichen Tieren (Thüringer Sachkundeprüfungsverordnung – ThürSachkundePrüfVO) vom 19.01.2012 geregelt.

[1]Siehe § § 4 und 5 ThürTierGefG

Inhalt und Durchführung einer Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.

Theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung werden dem Hundehalter 40 von über 100 vom Gesetzgeber vorgegebene Fragen gestellt, von denen 30 richtig beantwortet werden müssen.

Die bestandene theoretische Prüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Prüfung.

Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung findet in einem abgeschlossenen Gelände und in einem Innenstadtbereich oder einem Einkaufszentrum statt.

Die Prüfung im abgeschlossenen Gelände umfasst:

1. die Überprüfung der Unbefangenheit und des Gehorsams des Hundes und

2. die Demonstration der problemlosen Handhabung des Hundes durch den Hundehalter.

Im Rahmen der Unbefangenheitsprobe wird das Verhalten des Hundes im Allgemeinen, gegenüber der Umgebung, bei Kontaktaufnahme mit fremden Personen und gegenüber anderen Tieren überprüft.

Die Überprüfung des Gehorsams erfolgt unter normalen und erschwerten Bedingungen. Hierbei werden die Übungen:

– Leinenführigkeit
– Sitz
– Platz
– Sitz / Platz / Bleib
– Kommen
– die Reaktion auf ein Korrekturwort überprüft.

Die Demonstration der problemlosen Handhabung des Hundes durch den Hundehalter erfolgt durch verschiedene Handlingsübungen wie z.B. Kontrolle der Pfoten, Ohren und des Gebisses etc.

Bei der Prüfung in einem Innenstadtbereich oder einem Einkaufszentrum werden Verhalten und Gehorsam des Hundes während eines Spazierganges geprüft.

Im Anschluss an die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung wird dem Hundehalter von der sachkundigen Person eine Bescheinigung hierüber ausgestellt.

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Hein Rüdiger

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